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Lehrerin im Knast

 

Don M. Barbagrigia. Brandenburg an der Havel. Das ist hart. Zu Heidelberg wurde eine Lehrerin für vier Jahre hinter Gitter geschickt, weil sie Dokumente fälschte, mit deren Hilfe sie sich dann Zugang zu dem Beruf verschaffte.

In dem Echo, welches durch die deutsche Medienlandschaft angesichts weitaus existentiellerer Probleme hallte, spiegelt sich unserer Ansicht nach die Häme und Schadenfreude eines der Schule als lehrende Institution seit Kindesbeinen verfeindeten Bevölkerungsschicht, die Bildung als Spleen verschrobener Zeitgenossen, Wissen als überflüssig und die Vermittlung von beiden als Folter betrachtet: „Da, endlich haben se mal so ‘ne Paukerin am Kragen! Recht so. Lange genug hat uns die Bande gequält – nu erwischt es die auch mal!“ Und dann knallen sie – die Schampuskorken der Billimarke vom Discounter.

Vier Jahre Knast … Da versteht die Justiz keinen Spaß!

… wir halten es für überzogen und für ein Zeichen einer dumpf nach den Buchstaben ihres Gesetzes agierenden, seelenlosen Rechtsprechung.

Ja, die Frau soll schon aufgrund von derlei einschlägigen Delikten vorbestraft worden sein, mithin hätten wir es mit einer Wiederholungstäterin zu tun.

Und ja – es ist kein Kavaliersdelikt Dokumente und Schulabschlüsse zu fälschen, um sich somit einen Arbeitsplatz zu ergaunern, den ehrliche Leute dann lange Zeit nicht besetzen können.

Und ja, einer wie Gert Postel gehört für uns lebenslang weggesperrt – am besten gleich in seine eigene Psychiatrie. Denn dieser Hochstapler und Lumpenhund hat um seines gestörten Egos willen tief in menschliche Biografien eingegriffen und sicher oft zu deren absoluten und irreparablen Schaden.

Wie sieht das aber mit jener Lehrerin aus? Wie sieht es mit ihr vor dem Hintergrund des in der Bundesrepublik eklatant grassierenden Lehrkräftemangels aus?

Not entschuldigt nichts. Sollte man aber nicht zuvor einen Blick darauf werfen, mit welchem Erfolge sie tätig gewesen ist?

Hat sie ihren Schülern nur Unsinn vermittelt und sind diese reihenweise durch ihre Examina gefallen – dann: Nur zu! Ab mit ihr hinter schwedische Gardinen! Denn dann hätte auch sie vielen jungen Menschen die Perspektive versaut.

Nun stellen wir uns aber doch mal vor, sie hätte von ihren Fächern Mathematik, Physik und Chemie etwas verstanden und wäre eventuell nur an ihrer eigenen Prüfungsangst in der Universität gescheitert? Daneben aber hätte sie grandioses pädagogisches Talent bewiesen und ihren Schülern zu Bestnoten in deren Examina verholfen. Nehmen wir das doch nur mal für eine Minute an!

Was sagen Hochschulabgangsnoten generell über den Kandidaten als Gesamtpersönlichkeit aus? Was sagen sie über Selektion und Besitzstandswahrung derjenigen aus, welche diesen Betrieb über den eigenen Erfolg definieren und ihn also stützen? Das alles ist sehr umstritten. Auch wir können dazu keine letztgültige Aussage treffen. Wir neigen nur dazu, diese Bewertungen sehr relativiert zu betrachten.

Wahr aber ist, dass sich schon mancher, der vor theoretischen Erfordernissen kapitulierte, in praxi fulminante Ergebnisse vorzuweisen in der Lage war. Uns erinnert das ein wenig an die Hummel, der die Physik angeblich das Fliegen verbietet. Dennoch fliegt sie, das freche Insekt! Ist demzufolge auch eine Hummel eine Hochstaplerin?

In der Medizin heißt es: Wer heilt hat recht!

Der Preußische Landbote unterschreibt dieses Dogma. Die Prignitzer Hexe Inge W. hat nie ein Examen abgelegt. Wer sich aber mit einer kranken Seele beladen in ihre heilenden Hände begibt, der hat gute Chancen, dort eine tiefgreifende Heilung zu erfahren, wo Legionen von hochstudierten und durchexaminierten Fachärzten mit Karacho versagten. Vorausgesetzt, er oder sie bringt das notwendige Vertrauen von eigener Seite mit ein.

Die Kompetenz dieser Prignitzer Hexe – und dieser Titel entspricht in der Hierarchie der Frauen, definiert vom Preußischen Landboten, einem Stabsoffiziersrang nach der Göttin (Marschallin) und der Fee (Generalin) und vor der Frau (Offizierin) und dem restlichen hirn- und seelenlosen weiblichen Fußvolk – bedurfte keines Examens.

Sie heilte nach dem Prinzip: Das einzige Kriterium der Wahrheit ist die Praxis. Von dieser wurde sie in überzeugendem Maße bestätigt.

Also sollte man sich nüchtern und sachlich betrachten, ob diese falsche Lehrerin unter dem Strich mehr nutzte, denn schadete. Kommt man zu dem Schluss, dass nur eine einzige Schülerin oder ein einziger Schüler besser dagestanden hätte, wenn die Lehrerin originale Zeugnisse hätte vorlegen können, dann soll der Richterspruch gelten.

Gelangt man jedoch zu gegenteiliger Ansicht, dann sollte nicht auf Freiheitsentzug erkannt werden – schon lange nicht in Zeiten, als man Fachspezialisten ohne jegliche pädagogische Vorbildung geduldet und gewollt als sogenannte Quereinsteiger auf die Kinder loslässt.

Dann soll sie einen Teil des de jure zu Unrecht kassierten Gehalts zurückerstatten, indem sie abends den lernwilligen Ausländern oder deutschen Spätzündern, Lernschwachen und Hilfsbedürftigen Unterricht erteilt, wie es tausende Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler ebenfalls tun und tagsüber soll sie an Brennpunkt-Haupt- oder Gesamtschulen bei gleichzeitiger Verpflichtung unterrichten, ihre fehlenden Examina peu a peu nachzuholen – bei herabgesetztem Gehalt.

Das brächte allen etwas und würde den Staat nicht noch zusätzlich belasten. Die Fälscherei sei durch eine solche Dienstleistung an der Gesellschaft hinlänglich abgebüßt!

Das zeugte von einer weisen Jurisdiktion mit Augenmaß. Doch wieder sehen wir uns veranlasst, den deutschen Juristen Heinrich von Sybel mit seinem epochalen Satz zu zitieren: Gutes Recht kann bei unbarmherziger Anwendung die Quelle unsäglichen Elends werden.

In diesem Falle drängt sich nämlich wieder einmal der Verdacht auf, das Gericht hätte – statt mutig und progressiv zu agieren – nur wieder einen Eiertanz der Befindlichkeiten und Angstbehaftung vor der Reaktion der Staatsanwaltschaft aufgeführt, sklavisch gesetzestreu, um sich hinterher ja nicht selbst angreifbar zu machen, stur und stupide, engstirnig und nicht über den eigenen Tellerrand hinausblickend.

Für einen fetten Happen, um des Pöbels unersättlichen Appetit auf Skandale zu füttern, hat es allerdings gereicht. Chapeau!

Nun, vielleicht kann man der Sache ja doch noch einen positiven Aspekt abgewinnen: Eventuell kann die verhinderte Lehrerin mit den fragwürdigen Fälscher-Qualitäten ihren Knastgenossinnen zur Auffrischung oder Erweiterung von deren Bildungshorizonten verhelfen; der ein oder anderen sogar zu einem Abschluss, von dem diese unglückselige Kreatur vorher nicht einmal zu träumen wagte.

Auch damit ließe sich nicht nur ihre Haftzeit verkürzen, sondern ein Gutteil ihrer Schuld an der Gesellschaft tilgen.

32. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2003
01.04.2026