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Politische Justiz in Deutschland – schon wieder?

Michael L. Hübner. Potsdam. Die Bauern wehren sich. Sie stellen Schilder auf, dass Grüne und deren Wähler nicht mehr willkommen sind und in den einschlägigen Restaurationen oder Hofläden oder was auch immer nicht mehr bedient werden. Das nun ruft die Staatsanwaltschaft auf den Plan und der Preußische Landbote reibt sich verwundert die Augen, schaut auf den Kalender und fragt sich, ob er den Aschermittwoch verschlafen hat.

Das kann doch nur ein Karnevalsscherz sein – das mit der Volksverhetzung. Das darf doch nicht wahr sein. Das ist doch wohl ein schaler Witz!

Würden sich die Plakate gegen die AfD richten – deren Apologeten zu sein der Preußische Landbote ja nun mehr als unverdächtig sein dürfte – das würde die Berlin hörige Presse bejubeln und kein Staatsanwalt würde danach krähen.

Das riecht nicht nach Klassenjustiz – das stinkt nach Parteienjustiz und das hatten wir ja nun schon bereits zweimal in deutschen Landen.

Volksverhetzung – im Ernst? Ich hetze gegen jemanden, wenn ich ihn einen Lumpen nenne, einen grenzdebilen Schweinehund, einen Gangster oder einen Faschisten. Wenn ich dann gegen diesen Adressaten zur Gewalt aufrufe – dann hetze ich.

Der Duden versteht darunter : „… die Gesamtheit unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen oder Handlungen ..., die Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen gegen jemanden oder etwas erzeugen …“

Die Staatsanwaltschaften, die sich dieser Anklage annehmen und nicht von Beginn an wegen völliger Verfehltheit abschmettern, bringen sich selbst in ein übles Licht. Sie setzen sich selbst unter Verdacht. Schlimm genug, dass die Presse als Vierte Gewalt vor dem Beliner Elferrat eingeknickt ist. Die Judikative aber hat unabhängig zu bleiben! Wir wollen keine Roland Freislers oder Hilde Benjamins mehr. Wir wollen keine Urteile mehr, die von einer Administration diktiert werden, Staatsanwälte und Richter, die zu Hampelmännern herabgewürdigt werden, deren Strippenzieher in den Regierungsgebäuden sitzen.

Wir haben uns den § 130 StGB genau angesehen. Wir finden nichts, was in dem von uns beschriebenen Falle eine solche Beschuldigung rechtfertigt. Der Sachverhalt ist klar: Irgendjemand äußert, dass er die Grünen und ihre Sympathisanten mit Antipathie bedenkt und mit ihnen nichts – auch nichts geschäftliches zu tun haben will. Das ist das gute Recht von jedermann. Die gegenwärtigen Grünen – die im Übrigen auch wir im Herzen verachten – haben kein irgendwie auch immer geartetes und schon gar kein einklagbares Recht darauf, von jedermann gemocht zu werden.

Das gilt auch für Handelsleute. Die können Geschäfte machen, mit wem sie wollen und auch klarstellen, mit wem sie aus welchen Gründen auch immer keine Geschäfte machen wollen. Das mag sich in einer Diktatur anders verhalten – aber, Grüne Partei! – soweit sind wir noch nicht. Noch nicht. Noch gibt es in Deutschland eine – wenn auch rudimentäre – Demokratie. Diese Demokratie und die Unabhängigkeit ihrer staatstragenden Gewalten, sowie die Gewaltenteilung verteidigen wir mit Zähnen und Klauen und wenn wir Charlton Heston auch nicht leiden können, so benutzen wir dennoch in abgewandelter Form seine griffige Metapher: „Ihr entreißt uns diese Demokratie nur aus unseren toten, kalten Fingern – und selbst die werdet ihr noch brechen müssen!“

Sollten die Staatsanwaltschaften diese Infamie zur öffentlichen Anklage bringen, dann, so hoffen wir inbrünstig, werden wenigstens noch die Gerichte ihre kühlen und rationalen Köpfe auf den Schultern behalten. Denn, wenn sie das nicht tun, dann ist es möglicherweise nicht mehr weit bis zu dem Augenblick, an dem Regierungsopponenten ihre Köpfe wieder unter dem Fallbeil verlieren. Es gibt noch etliche dieser Mordinstrumente, die an verschiedenen Orten ausgestellt, grausames Zeugnis von dieser deutschen, intoleranten und fürchterlichen Vergangenheit ablegen.

Die Grünen, die einst das Urmeter an Toleranz, Demokratie und Vielfalt verkörperten, haben sich selbst in einer breiten öffentlichen und auch in unserer persönlichen Wahrnehmung in einen ideologisch intoleranten, diktatorischen und engstirnigen Jakobiner-Verein verwandelt. Natürlich schlägt ihnen in breiten Teilen der Bevölkerung außerhalb ihrer woken Blase blanker Hass entgegen. Wir halten nichts von Hass, denn er ist ein Hund, der mit großer Regelmäßigkeit den eigenen Herren beißt. Aber wir verstehen, wie es dazu kommen kann.

Und wir wissen, dass Diktatoren überall in der Welt versuchen, die ihnen entgegengebrachte Ablehnung mit allen Mitteln und vor allem mit den Mitteln der Gewalt einzudämmen und zu bekämpfen. Dazu braucht es nicht den Wagen mit den Strolchen in den langen Ledermänteln, der morgens um vier Uhr vor den Türen der politischen Gegner quietschend hält. Auch juristische Sanktionen sind eine Variante der Ausübung von Gewalt, deren Monopol unbedingt beim Staate liegen muss. Niemals wieder darf es in Deutschland einer politischen Partei gelingen, die Jurisdiktion vor ihren Karren zu spannen und sich damit des ihr nicht zustehenden Gewaltmonpols zu bemächtigen. Nie mehr!

Die Geschichte gibt uns bis zum heutigen Tage nur wenige Beispiele, dass solches Gebaren auf Dauer für Stabilität der Gewaltherrschaft gesorgt hätte. Ein von Vernunft getragener Konsens ist nachhaltig und tragfähig – Friedhofsruhe hat sei jeher bemessene Halbwertszeiten.

Egon Bahr redete mit dem Todfeind – sein Konzept ging auf. Die Grünen rufen zum Streit und zur Vernichtung des Gegners auf. Sie brüllen nach Waffen und dem Strafgesetzbuch – der Feind säße denn in Moskau oder auf den deutschen Bauernhöfen.

Wir aber freuen uns auf den Tag, da wir die Farbe Grün nur noch mit der Uniform des Försters Grünrock oder dem Propheten – sein Name sei gepriesen – in Verbindung bringen. Wir freuen uns auf den Tag, an dem eine grüne Regierungsbeteiligung nur eine von vielen desaströsen, historischen Episoden der deutschen Geschichte ist.

29. Volumen
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20.02.2024