Sharia in deutschen Landen
Don
Miquele Barbagrigia
Donner und
Doria! Das ist – schlicht atemberaubend. In einem Scheidungsverfahren
belegt eine deutsche Richterin ihre Ablehnung einer vorfristigen
Scheidung mit einer wahrhaft abenteuerlichen Argumentation:
Die Klägerin fürchtete die Hiebe ihres gewalttätigen
Ehemannes. Beide Kontrahenten entstammen jedoch einem muselmanischen
Kulturkreis, in dem der Koran dem Ehemann ein körperliches
Züchtigungsrecht zubillige. Und da das so ist, sieht die
deutsche Juristin auch bei einem Tatgeschehen auf deutschem
Boden keinerlei Härtfall vorliegen: "Die Ausübung
des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare
Härte gemäß § 1565 BGB".
Es ist selten, daß einem Zeitungsmanne die Worte fehlen.
Das ist hier der Fall. Bitte, lassen Sie mich einen Augenblick
verschnaufen… Das Hifthorn schallt - eine deutsche Richterin
hat das deutsche Recht zur Strecke gebracht! Halali!
Die Juristin muß völlig verrückt geworden sein!
Darf man so despektierlich von einer deutschen Richterin reden?
In diesem Falle muß man das wohl sogar.
Stellen Sie sich doch mal vor: Salman Rushdie wäre gemäß
der Teheraner Fatwa gegen ihn auf dem Hoheitsgebiet der Bundsrepublik
Deutschland niedergestreckt worden. Der Fall wäre vor dem
Frankfurter Amtsgericht verhandelt worden und diese deutsche
Richterin hätte den Assassinen freigesprochen, weil ja
beide, Rushdie und sein Mörder im islamischen Kulturkreis
aufgewachsen seien, und di Handlung selbst vom Koran gedeckt
gewesen wäre! Doll was?
Eine deutsche Richterin schränkt in gandenloser Selbstherrlichkeit
den Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes und aller nachfolgenden
Gesetze ein. Sie öffnet ausländischen Rechtsgebräuchen
deutsche Türen und Tore, indem sie erklärt, es reiche
zu, aus dem Geltungsbereich dieser Regelungen zu stammen, dann
fänden diese Bestimmungen hierzulande jegliche Approbation,
Billigung und Rechtfertigung. Ich glaube, dieser Vorgang ist
sogar in der Welt-Justiz-Geschichte einmalig und ohne jegliche
Präzedenz.
Überrollt von dem Gott-sei-Dank ad hoc erfolgten kollektiven
Aufschrei im Lande, soll die Richterin von sich gegeben haben,
sie sei von den Folgen ihres Spruches überrascht worden.
„Die politische Tragweite und Sprengkraft ihrer Erklärung“
sei ihr mitnichten bewußt gewesen.
Ja, was für Blindgänger erlangen denn im Reiche jetzt
neuerdings die Befähigung zum Richteramte? Was passiert
da zwischen Rhein und Oder?
Läßt man unreife und unbedarfte Zeitgenossen an exponierter
Position zündeln was das Zeug hält?
Die deutsche Justiz hatte weiß Gott schon einiges an gestörten
Canaillen zu ertragen. Gegen wen da beispielsweise der große
Friedrich von Spee den Kampf aufnahm, darüber können
wir Heutigen nur noch verständnislos den Kopf schütteln.
Können wir das? Sollten wir das? Oder tun wir nicht besser
daran, mißtrauisch und voller Besorgnis auf die Gestalten
hinter deutschen Richtertischen der Gegenwart zu schauen, die
ihren Kollegen von damals offensichtlich um soviel nicht nachstehen.
Da versuchen Kollegen am Frankfurter Amtsgericht der Sache noch
einen positiven Aspekt abzuringen, aus der großen Not
noch eine kleine Tugend zu machen: Immerhin sei an der Affaire
sichtbar geworden, daß die Kontrolle deutscher Richter
noch funktioniere.
Einen Dreck was tut sie!
Hier wurde dem stinkenden Eisberg einmal die Spitze gebrochen,
weil die Sache landesweit große Wellen geschlagen hat.
Das ist die traurige Wahrheit.
Wenn die Angelegenheit etwas Gutes hatte, dann, daß Michel
die Gunst der Stunde nutzen sollte um endlich einmal aufzuwachen
und den Albtraum von der grenzenlosen richterlichen Unabhängigkeit
abzuschütteln. Das Drama belegt mit an Eindeutigkeit nicht
mehr zu übertreffender Schärfe, daß dort keineswegs
nur weise und überlegte Übermenschen sitzen, sondern
oftmals kleincharakterliche, gestörte und höchst befangene,
unbedarfte und unausgegorene Menschlein, denen von der Gesellschaft
eine maßlose und kreuzgefährliche Überfülle
an Macht angetragen wurde. Das ist Macht über das Schicksal
anderer Menschen, die im Allgemeinen auch nur ein Leben und
eine Gesundheit haben.
Wieviel Mitschuld am Elend und Leid unschuldiger Menschen deutsche
Richter im Verlauf selbst der modernen Justizgeschichte auf
sich luden, weiß Gott allein. Und niemand hat sie je in
ausreichendem Maße dafür zur Rechenschaft gezogen,
sie haftbar gemacht für ihre Fehlentscheidungen und ihr
grauenhaftes Versagen.
Wir empfehlen in Anbetracht der offenkundig zu Tage getretenen
mentalen Insuffizienz dieser Robenträgerin die Einweisung
und Unterbringung nach § 14 PsychKG, um sowohl das hohe
Rechtsgut des Anspruches auf Unversehrtheit des deutschen Volkes
sowohl als auch der Richterin selbst sicherzustellen und nachhaltigen
Schaden von beiden abzuwenden.
Denn sollte Frau Richterin nicht vom verbindlichen Schutz für
Geistesgestörte profitieren dürfen, so meritierte
sie wohl zum Mindesten wegen der Auslieferung des deutschen
Rechtes an den Feind jeder Rechtsstaatlichkeit einen anständigen
Hochverratsprozeß!
Dem noch zu analytischem Denken fähigen Rest der deutschen
Richterschaft aber sei das Menetekel deutlich vor Augen geführt,
welches ihnen die Folgen ihrer abgehobenen und sich von Tag
zu Tag mehr von den Erfordernissen der Realität entfernenden
Verschrobenheit vor Augen führt.
Und es sei ihnen ins juristische Stammbuch geschrieben, daß
Dummheit, die sich zu materialisieren beginnt, ebenfalls zu
einem Straftatbestand zu werden vermag.