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Kauderwelsch des Amtsschimmels

(Sprache IV)

Kotofeij K. Bajun
Integration! Ist das nicht ein schönes Zauberwort! Besonders gern wird es von deutschen Behörden benutzt, um den hier lebenden Flüchtlingen das Ziel einer Eingliederung in die hiesige Gesellschaft zu weisen, nein, besser: sie nachgerade auf dieses Ziel zu verpflichten.

Was das nun wieder bedeuten soll, dass erschließt sich dem Weisen nicht. Was ist gemeint? Die zunehmende und angestrebte Homogenisierung der Gesellschaft? Die frappant grassierende und nicht minder gewollte Volksverblödung?

Die Integrierten sollen wohl noch ein bisschen ihre folkloristisch anmutenden Kleider zur Schau tragen – aber ansonsten umlackierte deutsche Affen werden.

Bei all dem Geschwafel merken nur Wenige, dass die nämlichen Behörden ebenfalls Lichtjahre von einer wie auch immer gearteten Integration entfernt sind: Man lese amtliche Schreiben, mit welchen diese Behörden und Ämter Deutsche wie Zugezogenen bis aufs Blut malträtieren!

Kaum ein Deutscher versteht noch dieses verquaste Beamtendeutsch und es ist eine der größten Unverschämtheiten, Menschen mit diesem Irrsinn zu peinigen, die sich in hartem, täglichen Kampfe um den Erwerb der deutschen Sprache bemühen. Diese Adressaten sind von vornherein chancenlos.

Ist das gewollt? Unterminieren so deutsche Amtleute, denen das Ausländerproblem seit 2015 gewaltig stinkt, auf diese eiskalte, unter dem verlogenen Mäntelchen einer behördlichen Rechtschaffenheit daherschleichenden Art und Weise die politischen Vorgaben der Bundesregierung? Eher nicht. Allein der Umstand, dass das angesprochene Problem ein ubiquitäres Naturell besitzt, widerspricht dieser Vermutung schon aus stochastischen Gründen.

Nein – das ist diese Scheiß-egal-wir-können-sowieso-nicht-anders-Mentalität. Leute, die mutmaßlich nicht an der frischen Luft groß geworden sind, formulieren aberwitzige Sprachstandards und masturbieren inmitten von formelhaften Ausdrucksungeheuern, welche oberflächlich betrachtet jeglichem Interpretationsspielraum das Wasser abgraben sollen.

Gespickt mit einer gefühlten Unendlichkeit von Paragraphen, die dem Leser von vornherein die Lust auf die Wahrnehmung einer zynisch offerierten Möglichkeit des Widerspruchs vergällen soll, erleuchten diese Anschreiben sukzessive die ersten Ausländer, in welches Land sie sich schutz- und hilfesuchend begeben haben. Solcherart verfasste Behördenschreiben scheinen effektiver bei der Vegrämung von Neubürgern zu sein, als eine ganze Horde hirnloser Glatzen.

Leges sacratissimae, quae constringunt omnium vitas, intellegi ab omnibus debent, ut universi, praescripto earum manifestius cognito vel inhibita declinent vel permissa sectentur, si quid vero in isdem legibus latum fortassis obscurius fuerit, oportet id imperatoria interpretatione patefieri duritiamque legum nostrae humanitati incongruam emendari. (Legum Novellarum Divi Marciani III. 4. April 454)

Aber was schert das schon unsere Juristen und deren Formuliergehilfen und das ganze retardierte Pack, das da meint, wenn man alle bunten Aspekte des Lebens nur kräftig genug in eine uniformierte Sprache presse, dann könne man das gesellschaftliche Leben gehörig vereinfachen. Wie unendlich dumm – das einzig erzielte Ergebnis besteht nur in einer unendlichen Ödnis, einer wortwörtlichen Verwüstung der Sprache.

Als König Friedrich der Große einst ein behördliches Schreiben gegenlas, ja, ja – dieser gefährliche Unfug hat in deutschen Landen bereits eine nach Jahrhunderten zählende Tradition, antwortete er den Kauderwelsch mit einem Federstrich annullierend: „Das ist for mir alles lauter Arabisch. Sie sollen's noch einmal schreiben, und so, dass ich armer Teufel verstehe!“

Ach, er fehlt uns – der Große Alte von Sanssouci. Und noch mehr fehlt uns der Buchenknüppel seines Papas. Der hätte 'was zu tanzen in deutschen Amtsstuben, auf den Puckeln dieser vertrockneten und stupenden Seelen! Dann wollen wir doch mal sehen, ob sie immer noch nach Deutscher Industrie Norm „Oh weh und Au wei“ schreien!

25. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
13.06.2018