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Anonymus schlägt zu
Nazisympathisanten und -unterstützer am weltweiten Pranger – Recht oder Unrecht?

B. St. Fjøllfross
Guy Fawkes, der Mann des Gunpowder-Plots gegen König Jacob I. und das englische Parlament, hinterließ sein Gesicht mit dem gezwirbelten Oberlippen- und dem gestutzten Kinnbart einer Maske, welche sich die Gruppe Anonymus als Erkennungsmerkmal beilegte. Die Anonymen kämpfen gegen die Menschenfänger und -verderber, wie die Scientologen und die Nazis. Nun haben sie in einer „OP Blitzkrieg“ auf der Seite www.nazi-leaks.net brisantes Material veröffentlicht, welches geeignet ist, die Nazis, ihre Auftritte, Zeitungen, Organisationen und vor allem ihre Unterstützer zu diskreditieren. Spender der NPD werden namentlich und mit voller Adresse genannt. Der mittelalterliche Pranger... Dürfen die das? Rein rechtlich vielleicht nicht. Aber wir wären nicht der Preußische Landbote, wenn wir für uns die Frage nicht mit einem eisernen „JA“ beantworten würden.
Joseph Goebbels hat sich in seinen Tagebüchern schief gelacht über die Schwäche der Demokratie der Gutmenschen. Damit kommt man ihnen nicht bei. Auf einen groben Klotz gehört nun mal ein grober Keil und eine Zivilcourage, die schwache Gesetze auch mal übertritt um das große Ganze zu retten, muss erlaubt sein. Eine solche Tat ist sogar durch das Grundgesetz gedeckt, das eine Übertretung zum Schutz der Demokratie in Einzelfällen ausdrücklich gestattet. Es ist der Artikel 20 Absatz 4, auf den sich die Leute berufen können sollten, sofern man ihnen die Maske des Guy Fawkes vom Gesicht reißen sollte. Der englische Volksmund sagt, Fawkes sei der einzige Mann jemals gewesen, der das englische Parlament mit ehrlichen Absichten betreten hätte. Nun, die sich heute mit seine stilisierten Zügen schmücken, denen darf man getrost auch ein großes Maß an ehrlichen Ambitionen unterstellen – und in manchen Fällen sollte man in der Frage der Rechtsgüterabwägung so entscheiden, dass man diesen Leuten gegenüber ein Auge zudrückt, wie es die „demokratischen Rechtswahrer“ jahrzehntelang den Nazis gegenüber taten. Auge um Auge, Zahn um Zahn? Nein, dem soll nicht das Wort geredet sein. Aber welche Möglichkeit bleibt denn noch dem um seine Demokratie besorgten Bürger, wenn die von ihm zu seinem Schutze teuer bezahlten Staatsorgane so eklatant versagen, wie das in den letzten Monaten ans Licht kam? Kein Schaf sollte verpflichtet sein, sich von den Wölfen zerreißen zu lassen, nur weil sein unfähiger Hirte besoffen in der Ecke liegt und dessen Köter auf ihrem Arsch reiten. Anonymus hat die Gesetze übertreten, die sich die Bundesrepublik gegeben hat. Die Bundesrepublik hingegen hat es versäumt, die Einhaltung ihrer eigenen Gesetze und damit das Recht auf Leben und Unversehrtheit ihrer unbescholtenen Bürger türkischer Herkunft zu garantieren. Sie hatte bereits versagt zu Rostock-Lichtenhagen. Sie hatte im gleichen Sinne versagt zu Hoyerswerda. Amadeu Antonio Kiowa ist tot und Noël Martin wünscht sich nichts sehnlicher, als sein verkrüppeltes Leben beenden zu dürfen. Die das taten, feiern ihre monströsen Taten mit einem Besäufnis nach dem anderen. Hier haben sich Rechtsempfinden und Rechtsstaat so weit voneinander entfernt, dass der Bürger berechtigt ist, den mit der Wahrung seiner Rechte betrauten Beamten die Kompetenz abzusprechen. Unserer Interpretation zufolge handelt Anonymus in gesellschaftlicher Notwehr und steht damit in einer Tradition mit den Männern und Frauen des 20. Juli 1944. Auch diese übertraten geltende Gesetze um größeren Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Da sich die offizielle Bundesrepublik mittlerweile selbst zu den Widerständlern um Graf Stauffenberg bekennt, so muss sie folgerichtig auch anerkennen, was Anonymus zu ihrem Schutze leistet. Die Wiedereinführung des Prangers brächte uns zurück ins Mittelalter. Na und? Im Mittelalter war Auschwitz ein beschauliches schlesisches Städtchen im Oppelner Herzogtum. Und es hatte noch viele Jahrhunderte lang nicht den schauerlichen Ruf, der heute weltweit mit diesem Namen verbunden wird. Wenn uns unfähige und rechtsäugig blinde Behörden vor die Wahl stellen. Mittelalter oder Auschwitz, dann wählt der Preußische Landbote ohne zu zögern das Mittelalter.

21. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
09.01.2012