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Der Rechtsstaat stellt sich selbst in Frage
oder – was erdreistet sich ein Schwerverbrecher?

Don M. Barbagrigia
Heiliger Samuel von Cocceji, wir, das von weltentfremdeten Juristen gepeinigte Volk, flehen zu Dir, lass es doch reformatorische Erleuchtung regnen! Die rechtsstaatliche Jurisprudenz hat sich von jeglicher Vernunft verabschiedet. Sie betet die Buschstaben ihrer Gesetzestexte und der einschlägigen Kommentare an, wie die mittelalterlichen Scholastiker die Schriften des Aristoteles und wenn dieser schrieb, in Indien gäbe es einbeinige, hundsköpfige Menschen, die sich mit ihrem überdimensionierten Fuß den eigenen Schatten verschafften, indem sie sich auf den Rücken legten - so galt das als so wahr wie das Amen in der Kirche.
Nun hat ein hessischer Richter in Frankfurt am Main vor einer Zivilkammer dem Kindermörder Magnus Gaefgen Recht gegeben, welcher eine Entschädigung für die ihm beim Verhör angedrohte Folter einforderte. Ist denn das zu fassen? Soweit darf es nicht gehen!

Auch der Preußische Landbote ist als demokratisches Blatt der Rechtsstaatlichkeit fest verhaftet. Aber Recht, welches so unflexibel und in hohlen Lettern erstarrt ist wie die Magma eines Vulkans, ein Recht, welches sich nicht mehr den Gegebenheiten und Erfordernissen der gelebten Wirklichkeit anzupassen vermag, welches eine so tiefe Kluft zwischen Rechtsempfinden und Gerechtigkeit aufreißt, wandelt sich zu - UNRECHT!

Es gibt auch im deutschen Rechtswesen den Begriff der Rechtsgüter, deren Werte verschieden beurteilt und im Falle einer Konfrontation gegeneinander aufgewogen werden.

Es ist also lobenswert, dass das deutsche Gesetz auch den dringend Tatverdächtigen, wie auch den überwiesenen Verbrecher vor der Folter schützt. Das ist ein Rechtsgut und ein hohes noch dazu. Ein höheres aber ist das Leben eines Kindes, das völlig unschuldig auf barbarische Art aus niederen Motiven entführt und bestialisch ermordet wurde. Zu dem Zeitpunkt, als der Frankfurter Polizeivize dem schwerkriminellen Subjekt Gaefgen die Folter in Aussicht stellte, um den Aufenthalt des entführten kleinen Jacob von Metzler zu ermitteln, konnte noch niemand außer Gaefgen selbst wissen, dass der Junge nicht mehr lebt. Das Recht auf Unversehrtheit des schuldbeladenen Täters muss zwingend hinter dem Recht auf Unversehrtheit des schuldlosen Opfers zurückstehen. Alles andere ist argumentativ nicht vermittelbar und völlig inakzeptabel.

Mit dem offensichtlichen Justizirrtum, den jenes Gericht Frankfurt sicher besten Willens begangen hat, wurde ein furchtbarer Flurschaden angerichtet.

Die Justiz ist eine der tragenden Säulen eines Gemeinwesens. Verliert das Gemeinwesen das Vertrauen in diese Säule, dann verliert die Gesellschaft als Ganzes ihre Stabilität. Das Vertrauen in eine zurechnungsfähige Rechtsprechung ist jedoch schon seit den Tagen der Wormser Prozesse auf der einen Seite und der Kuscheljustiz schwerst kriminellen Jugendlichen gegenüber brutal erschüttert worden. Man begann in weiten Teilen der Bevölkerung Richter nicht mehr als weise und achtungsheischende Entscheider und Vermittler zwischen den divergenten Interessenlagen wahrzunehmen, sondern als wild gewordene Despoten. Das scherzhafte Bonmot, auf Hoher See und vor Gericht seien alle Menschen in Gottes Hand, wandelte sich zu einem Schreckensruf! Das Urteil im Amtshaftungsprozess, das einem Lumpen eine Entschädigung in Höhe von € 3000,- zusprach, für die eine alte Frau lange stricken muss, nur weil sich das weinerliche Verbrecherchen gedemütigt und fußkrank fühlte, ist eine schallende Ohrfeige für das gerechtigkeitsorientierte Volk.
Bewies man 2007 von Seiten der Landesregierung noch Instinkt, als man dem Kindermörder untersagte, eine Stiftung ins Leben zu rufen, die allen Opfern frech ins Gesicht höhnte, die auf ähnliche Art zu Schaden gekommen waren, wie seinerzeit der kleine Jacob von Metzler, so scheint jetzt ein Gericht wieder sämtliche Bodenhaftung verloren zu haben.
Das Amt, der Staat und das Staatsvolk schulden Gaefgen gar nichts mehr! Er hat sich mit seinem ungeheuerlichen Verbrechen aus der Gesellschaft verabschiedet und es ist unverständlich, warum ein Rechtsstaat einem solchen Strolch noch Podien der Selbstdarstellung einräumt. Wegschließen und in seiner Zelle vermodern lassen, lautet die einzige vernunftgetragene Parole!
Wir kennen rechtschaffende, ehrliche und arbeitsame Menschen, die noch kein Kind ermordet haben, sondern die sich statt dessen im Schweiße ihres Angesichts mühen, dem Staate ordentliche Kinder heran- und aufzuziehen. Eine junge Frau würde gerne ihr Abitur nachholen, kann es sich aber weder zeitlich noch finanziell leisten. Andere träumen von einem Fernstudium - dasselbe Problem. Einem Gaefgen, der in seinem Leben nicht mehr für seinen Unterhalt zu arbeiten braucht, wird gestattet, sein zweites juristisches Examen abzulegen um mit den erworbenen Kenntnissen die von ihm geschädigten Menschen zu verhöhnen! Ist denn hier der Wahnsinn ausgebrochen?
Man verstattet dieser Kreatur, Bücher zu schreiben und es finden sich gewissenlose Verleger, die sie aus reiner Geldgier abdrucken. Und jetzt wird dem Schweinehund eine Entschädigung für erlittene Unbill zuerkannt! Psychisch traumatisiert fühlt sich das unverschämte Bürschlein. Fragt er einmal danach, wie sehr er die Angehörigen traumatisierte, als er ihnen den Sohn auf bestialische Weise entriss? Man mache doch erst einmal diese Rechnung auf! Und vor allem stopfe man ihm das unverschämte Maul! Man muss die Indolenz dieses unsozialisierbaren Kindermörders nicht noch breittreten, ihm damit quasi noch beim Masturbieren helfen..
Und - reformiert endlich die deutsche Justiz. Es ist bereits fünf nach Zwölf! Heiliger Samuel - wo bist Du? Wir brauchen Dich!

20. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
06.08.2011