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Wenn Monster Häuser bauen
Josef Fritzl baut am Ort seines Verbrechens

Don Miquele Barbagrigia
Über dieses Monster zu sprechen ist, als müsste man mit beiden Händen in einen Haufen stinkender Fäkalien greifen. Es ist Kärrnerarbeit. Josef Fritzl, die Bestie von Amstetten, die ihre eigene Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt hatte und hunderte Male vergewaltigte, sitzt nun in einem Gefängnis. Lebenslang. Mehr kann eine Demokratie nicht tun. Wir wollen darüber nicht urteilen. Der Kessel aber platzt, wenn wir erfahren, dass dieses kranke Ungeheuer nunmehr aus seiner Zelle heraus in Amstetten 13 Reihenhäuser, ein Bürogebäude und eine Tiefgarage bauen darf. Das nimmt uns den Atem. Das ist zuviel. Man kann ihn nicht mehr aufs Rad flechten. Schade. Den Rest seiner 75jährigen Existenz kann man ihn nicht bei Wasser und Brot in Ketten halten. Schade. Man kann ihn nicht einmal, wie es der Landbote seinerzeit vorschlug, mitten auf dem Marktplatz von Amstetten freilassen. Schade. Aber dass man diesem Schurken gestattet, aus seiner Haft heraus unternehmerisch tätig zu werden, das geht nicht. Das ist einfach indiskutabel. Ein Rechtsstaat macht sich nicht nur unglaubwürdig, er macht sich lächerlich, er deklassiert sich selbst zum Papiertiger, zur Witzfigur, zu einer clownesken Karikatur seiner selbst. Wir treiben ja sonst die deutsche Justiz zu Paaren, aber nun atmen wir das erste Mal richtig durch, dass der Anschluss der Ostmark an das Deutsche Reich durch die alberne Meldung des Gröfaz vor der Geschichte auf dem Wiener Opernlatz durch die Alliierten revidiert wurde. Das bitte nicht bei uns! Nein, da sei der Gott davor, der Eisen wachsen ließ – und alle anderen Götter auch. Welcher Terrorist, dem die relative Ruhe im christlichen Abendland ein Dorn im Auge ist, kann einen solchen Kasper- und Operettenstaat noch ernst nehmen, in dem ein überwiesener und verurteilter Schwerverbrecher prinzipiell anstellen kann, was er will – und es passiert ihm doch nichts. Bauen kann er wie ein Scheich. Apropos Scheich – woher hat denn der Lump Fritzl noch einen Pfennig Geld? Das ist ein Millionenobjekt, was er da aus seiner Zelle heraus stemmen will. Woher hat er das Geld? Bei dem, was er seinerzeit verbrochen hatte, dürfte er schon bezüglich der Schmerzensgeldforderungen der von ihm Geschädigten solange zahlen müssen, bis sich die Kontinente wieder zu einer einzigen Landmasse vereinigt haben. Die sichere Unterbringung dieses Halunken kostet den österreichischen Staat Millionen. Und trotzdem lässt der österreichische Steuerzahler diesem zweifelhaften Kostgänger noch so viele Mittel, dass er ein Millionenobjekt in Angriff nehmen darf? Wohin gehen die zu erwartenden Gewinne und Einnahmen aus dem Bauvorhaben? Und wer zum Kuckuck ist so unendlich ehrvergessen, dass er mit diesem Aussatz der Menschheit einen Geschäftsabschluss tätigt? Und wer möchte sich später in eine Immobilie als Mieter oder Geschäftskunde einbringen, die ein Josef Fritzl gebaut hat? Der Halunke hat den Rest seines erbärmlichen Lebens in der Zelle zu sitzen und über seine Untaten nachzusinnen, bis er vor Reue und Scham mit den morschen Zähnen klappert. Aber er hat sich definitiv nicht als Bauunternehmer aufzuspielen! Warum wurde ihm keine Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zuteil, die durch eine Aberkennung seiner Geschäftsfähigkeit begleitet wäre? Warum gestattet man diesem Schurken, überhaupt jemanden wieder in die Augen zu sehen und das Wort an einen normalen Menschen zu richten? Als eine Steuer auf öffentliche Bedürfnisanstalten im alten Rom erhoben wurde, begründete Kaiser Vespasian dies seinem Sohne Titus gegenüber mit den geflügelten Worten „Pecunia non olet – Geld stinkt nicht!“ Kann sein, dass das Geschäft mit dem altrömischen Urin vom Geruch her zu ertragen war. Der Gestank, der sich von der Kraft- und Zahnlosigkeit der österreichischen Justiz her über die ganze Welt verbreitet, ist unerträglich. IVS AVSTRIAE OLET! Mehr können und wollen wir zu diesen jämmerlichen Pfeifen an den Ufern der Donau nicht kommentieren. Es war bis hierher schon widerlich genug.

17. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
11.11.2010