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Unmut wider deutsche Ämter

zum Verhalten der Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Don M. Barbagrigia
Es ist der 7. April des Jahres 2008, als unser Kollege H. im Redaktionsautomobil von einer Dienstbesprechung in sein Büro zurückkehrt. Er ist noch in Gedanken bei seinem Projekt, da blinkt in seinem Rückspiegel der Hinweis eines Polizeiwagens, der ihn zum Anhalten auffordert. H. behält seine Hände auf dem Lenkrad, lässt den Beamten ans Auto treten und erst, als dieser ihn auffordert, den Wagen zu verlassen, löst er den Gurt, steigt aus und überreicht dem Polizeimeister O. seine Papiere. Dieser weist ihn auf eine nicht vollständig geschlossene Motorhaube hin. H. bedankt sich und will wieder einsteigen, da fragt ihn der Polizeimeister nach seiner Gurtbefreiung. H. besitzt keine.

Als Rettungsassistent hatte er früher eine, wenn ein Patient im RTW (Rettungstransportwagen) saß oder lag, aber er ist alleine im Wagen, dieser ist kein RTW und H. ist auch nicht als Rettungsdienstler unterwegs sondern als Journalist und Projektmanager. Und er ist verdutzt. Was die Frage soll? Er sei doch angeschnallt gewesen. Ja, ja, jetzt, vorhin aber nicht. Wann vorhin? Als die Polizisten ihn gesehen hätten. H. gibt auf. Man kann mit dänischen Polizisten diskutieren und mit schwedischen, spanischen und arabischen und wenn man weiß, wie, dann sogar mit britischen. Aber mit deutschen? Zeitverschwendung.

Der Polizeimeister will kassieren. H. lehnt ab. „Schreiben Sie’s auf“, sagt er. Der Polizist schreibt. Unser Mitarbeiter setzt gelassen seine Fahrt fort. Am 30. April hat er dann den Bußgeldbescheid im Briefkasten. Frau H. von der Zentrale Bußgeldstelle Gransee, Oranienburger Straße 31, möchte statt der vom Polizeimeister geforderten € 30,- nunmehr € 53,50, weil eine „Prüfung im Bußgeldverfahren zu keiner Entlastung Ihrerseits“ führte. Was denn für eine Prüfung. Was ist das denn für ein Blödsinn? Wer behauptet denn da auf einem amtlichen Schreiben allen Ernstes, da sei irgendetwas geprüft und abgewogen und für den Delinquenten entlastende Gesichtspunkte auch nur ansatzweise in Betracht gezogen worden? Diese Leute wollen wir uns mal näher betrachten.

Die Polizeibeamten seien außen vor gelassen. Sie mögen ihre Uniformen wechseln wie sie wollen. Mit Tschako oder „sozialistischem Wegweiser“, als Genosse Volkspolizist oder „Kontaktbereichsbeamter“ – inwendig sind das immer dieselben. Das ändert sich nicht. Die hat unser Vater Tucholsky schon seziert. Das brauchen wir nicht zu tun, sowenig wie wir vor Ort mit ihnen zu diskutieren brauchen. Der uniformierte Polizist hat dem Bürger gegenüber immer Recht. Per se!

Das in Deutschland ein Naturgesetz. Wenn das mal nicht der Fall sein würde, wäre der ohnehin schüttere Rest seiner Autorität dem Volke gegenüber in Gefahr. Aber was soll’s? Diese Autorität ist doch eh schon zum Teufel! Wer nimmt denn noch einen deutschen Polizisten für voll? Das tun doch nicht mal die Banditen! Ach Gottchen, was für ein armer Haufen… Lassen wir sie in Ruhe!

Doch was ist mit der Bußgeldstelle der Polizei? Zunächst einmal die Frage: Für welche Untat büßt das deutsche Volk mit solchen Bußgeldstellen. Was hat es verbrochen? Hat man ihm im Dreißigjährigen Krieg nicht schon genug die Gedärme aus dem Leib gedroschen, dass es jetzt auch noch Bußgeldstellen ertragen muss? Denn dort sitzt kein Bürger, der sich mit den Anliegen von Bürgern befasst. Dort sitzen auch keine Menschen, die mit ihren Mitmenschen menschlich verhandeln. Dort sitzen Beamte und Angestellte und sie entscheiden gegen gesichtslose Nullen. Und die sollen sich mal wagen…!

Doch sie wagen es mitunter. H. zum Beispiel nahm sich einen Anwalt. Und das ist jetzt die Kategorie, wo die Subalternen aufhorchen: Ein Anwalt! Nicht, dass sie diesen jetzt als vollwertigen Menschen akzeptieren würden. Nein, nicht doch! Aber ein Anwalt ist einer, der kann ihnen kompetent widersprechen, der ist geschult das Haar in der Suppe zu finden, für den sind Paragraphenzeichen keine abstrakte Bedrohung wie für den normalen Bürger, sondern sein täglich Brot. Der kann Akteneinsicht fordern. Holla! Das RA unter dem Absender macht Bange, was? Der Rechtsanwalt Dr. K. verlangt also folgerichtig Akteneinsicht und trägt der Bußgeldstelle vor. Diese könnte jetzt wirklich prüfen. Jetzt ist etwas da zum Prüfen! Substanz, verstehen Sie!

Der Rechtsanwalt trägt viel Entlastendes vor: dass sein Mandant ein zwanghafter „Gurter“ sei, der als gedienter Rettungsassistent selbst auf dem RTW nur in Ausnahmefällen auf den Gurt verzichtete; dass er an diesem Tage eine dicke, dunkle Wildlederjacke über einem anthrazitfarbenen Sakko trug, das Interieur des Automobils in Anthrazit gehalten ist; dass der Gurt mitunter unter den wuchtigen Umschlagkragen der Jacke rutscht und dann kaum zu sehen ist, etc., etc.

Jetzt könnte die Bußgeldstelle Vernunft beweisen und die Sache aufgeben. Tut sie aber nicht. Sie gibt es an ein Gericht weiter. Jetzt wird das Ganze richtig teuer. Dort kommt es, wie es kommen muss: H. meldet noch einmal seine Argumente an, bekräftigt seine Ausführungen, er sei angeschnallt gewesen, legt Beweismaterial vor. Der Polizeiobermeister P., als Zeuge geladen, kann sich an nichts mehr erinnern. Die Richterin entscheidet nach Sachstand und dem felsenfesten Grundsatz „in dubio pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten.

Die Sache geht aus wie das Hornberger Schießen: außer Spesen nichts gewesen. Der Steuerzahler trägt die Gesamtkosten des Verfahrens, die Bußgeldstelle träumt ihren € 58,50 bis zum St. Nimmerleinstage hinterher. Eine Rechtschutzversicherung zahlt den Anwalt. Warum? Weil zu einem Freispruch auch der andere Zeuge noch hätte gehört werden müssen. Hübner verzichtete darauf, um den Wahnsinn einfach zu stoppen. So wurde „nur“ das Verfahren eingestellt.

Man könnte diesem Unfug nur Herr werden und die Bediensteten der Bußgeldstelle zu verantwortungsvollem Umgang mit denen Affären erziehen, wenn man sie an solchen Verlustgeschäften ohne Wenn und Aber prozentual beteiligen würde. Jeder Arbeiter in der Produktion kann von seinem Chef gleichermaßen in die Pflicht genommen werden, wenn er fahrlässig einen Schaden verursacht.

Es wäre dabei nur nötig, dass der oben zitierte Satz aus dem Bußgeldbescheid mit Leben erfüllt wird und nicht länger als hohle, standardisierte Phrase daherkommt. Diese Beamten und Angestellten sind keine Halbgötter, die aus ihren Wolken herab über das Schicksal unmündiger, großer Kinder entscheiden. Sie haben nicht das Recht, den Steueretat der Gesellschaft fahrlässig zu strapazieren. Das muss man ihnen unmissverständlich klar machen! Sie sind oft nur seelenlose Jobmacher, als solche werden sie in der Bevölkerung auch wahrgenommen.

Wir wissen, wie sie reden, wenn sie nach Feierabend um ihren Grill in der Laubenkolonie zusammenhocken: Sie gegen die anderen! Und denen werden sie es zeigen, wer hier am längeren Hebel sitzt. „Was die sich einbilden!“

Und wie sie sich aufspulen, wenn sie mal auf der Kundenseite eines Tresens stehen. Als Patient vor einer kleinen Arzthelferin beispielsweise, die nicht gleich einen Termin parat hat. Sie, die subalternen Staatsdiener, sie sollen sich hier unterordnen? Na, das fehlte noch! Es ist ein unangenehmer Menschenschlag. Und man beginnt die Alten zu verstehen, die den Büttel und seine Knechte ausgrenzten, ihn als „unehrlich“ ansahen und selbst die Berührung mit ihm mieden. Man versteht aber auch mit viel gutem Willen die Enkel der Büttel, dass sie irgendwann einmal begannen zurückzuschlagen. Aber hat das noch mit der Vernunft eines menschlichen Miteinanders zu tun? Alle machen sich gegenseitig das Leben schwer, versuchen sich zu bevormunden und zu schurigeln, wo sie immer nur können. Das ist krank! Und es macht die Menschen krank – die vor und auch die hinter dem Tresen. Das sollte man einmal in einer ruhigen Stunde überlegen. Vorausgesetzt natürlich, man verfügt über die nötige Masse Hirn und Herz. Beides sind immer noch seltene Objekte in deutschen Amtstuben – leider!

12. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2008