Baaks

zurück zum Landboten

 

Zahnlose Papiertiger im Dschungel der deutschen Strafjustiz

Don Miquele Barbagrigia
Da hat sie also wieder einmal gnadenlos zugeschlagen – die deutsche Justiz. Der mit dem unsäglichen Begriff „Ehrenmord“ belegte hinterhältige Meuchelmord an einer wehrlosen jungen Frau – noch dazu an der eigenen Schwester – wurde mit einer Jugendstrafe von 9 Jahren und drei Monaten und zwei Freisprüchen geahndet. Bravo! Zwei Freisprüche aus Mangel an Beweisen… Was für eine Ordnungsmacht präsentiert sich hier? Sie verteilt mit ihren Urteilen und ihrer Rechtsprechung Einladungskarten an alle, die unserem Freiheits- und Demokratieverständnis auf der Nase herumzutanzen gedenken.
Eine Aussage wie: „Die Hure hat sich benommen wie eine Deutsche!“ muß endlich für eine Ausweisung hinreichend sein. Schluß mit lustig! Wir haben die Schnauze voll von diesen Multikulti-Spinnern und ihren Utopien. Nach Aussage des Großen Friedrich ist in Preußen ein jeder willkommen, der sich als honett und industrieuse etabliert. Unter honett, ehrenhaft verstehen wir auch einen grundlegenden Respekt vor einer Kultur, die hierzulande über die Jahrhunderte gewachsen ist. Wem das nicht paßt – was hat der hier noch eine Minute länger verloren? Ob hier geboren oder nicht, darf nicht im Mindesten zur Debatte stehen. Wer sich mit den Grundwerten des Landes, in dem er lebt, nicht zu arrangieren vermag, der soll bleiben, wo der Pfeffer wächst! Die Ursprungsländer der mordenden Canaillen haben das begriffen. Wer das nicht glaubt, möge doch spaßeshalber im Tanga durch Anatolien rennen, oder durch Saudi Arabien. Wie man dort reagiert, wenn man sich nicht an die einheimischen Gepflogenheiten hält, dürfte selbst demjenigen klar sein, der diese Länder nie bereist hat.
Auf schändliche Weise hat sich ein deutscher Richter bieten lassen, daß die Claque und die Angeklagten einen deutscher Gerichtssaal zum Kasperletheater umgestalten, zur Demonstrationsfläche und zum Podium, auf dem von der Bande ganz offensichtlich der Macht- und Kraftlosigkeit deutscher Rechtsprechung gehöhnt werden konnte. Von vielen Prozeßbeobachtern wurde das Verhalten der Angeklagten als skandalös beschrieben. Und ein Richterkollegium wird dieser elenden Gestalten nicht Herr?
Die deutsche Justiz hat im Sürücü-Prozeß schwer versagt und dem deutschen Volke, daß heißt – allen Bürgern, die mit einem deutschen Paß versehen in den Grenzen des Reiches leben – ebenso schweren Schaden zugefügt. Das ist unentschuldbar. Denn die Justiz hat die heilige Pflicht, das Volk und seine Gesellschaft zu schützen und nicht seinen inneren Feinden auszuliefern.
Den Lumpen, die eine Frau, Tochter und Schwester für ihre schwachsinnigen, steinzeitlichen Phantasien hinopferten, diesen Lumpen wünschen wir Allahs Gericht auf den Hals, das sich als nicht so wurmstichig erweisen möge, wie die zu scheltende, eklatante Urteilsfindung vom 13. April 2006 zu Berlin.

8. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2006