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Kultur fördern
Jahreshauptversammlung des Brandenburgischen Kulturbundes

Michael L. Hübner
Der Brandenburgische Kulturbund e. V. hielt seine diesjährige Jahreshauptversammlung am Sonnabend im Hohenstückener Bürgerhaus ab. Dr. Hinrich Enderlein, brandenburgischer Minister a. D. und Vorsitzender des Brandenburgischen Kulturbundes hielt die Eröffnungsrede. Dabei argumentierte er unter anderem für ein Steuermodell, welches den steuerpflichtigen Bürgern erlaubt, einen prozentualen Anteil ihrer Abgaben an den Fiskus einer gemeinnützigen Institution ihrer Wahl anzuweisen. Im Anschluss gab Landesgeschäftsführerin Carla Villwock den Anwesenden den Rechenschaftsbericht über die zu verzeichnenden Erfolge. In diesem Zuge entfaltete sich vor dem Auditorium das immer noch reichhaltige Repertoire der kulturellen Aktivitäten des Kulturbundes. Leider gibt die zunehmende Ausdünnung des Nachwuchsbereiches Anlass zur Sorge. Um die Kulturarbeit auf annähernd gleichem Niveau zu halten, wurde von der Leitungsebene angeregt, alle im Brandenburgischen Kulturbund versammelten Vereine, Fachgruppen und Institutionen stärker zu vernetzen. Gerade die kooperative Arbeitsweise würde nicht nur bisher versteckte Ressourcen erschließen sondern auch die zielorientierte Arbeit optimieren. Stellvertretend für die Brandenburger Gastgeber stellten Wolfgang Kusior und Michael L. Hübner die Gemeinschaftsprojekte zwischen dem Bund-Länder Projekt „Die Soziale Stadt“ und dem Brandenburgischen Kulturbund e. V. vor. Als besonderen Gast konnte die Versammlung Hans-Joachim Otto, MdB (FDP) auf dem Podium begrüßen. Der Vorsitzende der Enquete-Kommission und des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages gab einen kurzen Überblick über die Arbeit der Enquete-Kommission, die in den Vorschlag mündete, Kultur als Staatsziel – wenn auch nicht einklagbar, so doch immerhin verfassungsrechtlich – zu verankern. Otto betonte, dass Kultur seit der Antik ein unverzichtbarer Bestandteil, ja ein notwendiges Prädikat einer leistungsstarken Gesellschaft ist.

 
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6. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2008
11.10.2008